Wilhelmsburg
Gefahrenzonenplan der Wildbäche wird überarbeitet

- Vor Ort bei der Vorprüfung des Gefahrenzonenplanes Wilhelmsburg (v.l.n.r.): Siegfried Pöll, Sektionsleiter Christian Amberger, Helmut Aigner (alle WLV) und Daniela Atzlinger (Büro Alp-Infra)
- Foto: WLV
- hochgeladen von Franziska Stritzl
Derzeit wird die Überarbeitung des Gefahrenzonenplanes der Wildbäche in Wilhelmsburg durchgeführt
WILHELMSBURG. Diese Revision wurde notwendig, da der alte Gefahrenzonenplan aus dem Jahr 1995 nicht mehr dem Stand der Technik entspricht und weil seit damals durch die fortgeschrittene Bautätigkeit im Gemeindegebiet mehr Bereiche planungsrelevant wurden. Wilhelmsburg ist eine ausgeprägte Wildbachgemeinde. Alle Gerinne mit Ausnahme der Traisen und des Unterlaufes vom Kreisbach werden von der Wildbachverbauung betreut. Planverfasser Siegfried Pöll von der Gebietsbauleitung der Wildbachverbauung ermittelte zusammen mit dem Planungsbüro Alp-Infra -unterstützt mit modernster Simulationstechnologie und aktuellen mit der Landeshydrographie abgestimmten Hochwasserwerten- die neuen aktualisierten Gefahrenbereiche.
Sektionsleiter Christian Amberger und Helmut Aigner führten die gesetzlich vorgeschriebene Vorprüfung durch und konnten sich dabei von der hohen fachlichen Qualität des Operates überzeugen.
Der Gefahrenzonenplan wird Anfang 2024 der Stadtgemeinde zur Öffentlichen Auflage übergeben, in der jeder betroffene Anrainer auch die Möglichkeit hat, eine Stellungnahme abzugeben. Danach wird der Plan von einer Kommission endgeprüft und vom Herrn Bundesminister genehmigt.
Hintergundinfo
Der Gefahrenzonenplan ist ein sogenannter forstlicher Raumplan gemäß Forstgesetz sowie der Gefahrenzonenplanverordnung und ist von Gesetzes wegen zu erstellen.
Er stellt ein flächenhaftes Gutachten mit Prognosecharakter über die Gefährdung durch Wildbäche, Lawinen und allenfalls Erosion (Massenbewegungen wie Steinschlag, Rutschung, Felssturz, etc.) dar
Der Gefahrenzonenplan ist die Basis für die Planung der Schutzmaßnahmen, unterstützt die Baubehörde sowie die örtliche und überörtliche Raumplanung und dient dem Sicherheitswesen.
Von den 45 Gemeinden im Bezirk Sankt Pölten sind 38 von Wildbachgefahren betroffen und mit einem ministeriell genehmigten Gefahrenzonenplan ausgestattet.
Sind Sie durch Naturgefahren gefärdet?
Daten über die Gefährdung durch Naturgefahren sind öffentlich.
Betroffene Anrainerinnen und Anrainer finden Informationen unter www.waldatlas.at, www.naturgefahren.at, www.hochwasserrisiko.at, ww.atlas.noe.gv.at und natürlich in ihrem Gemeindeamt.
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