St. Pölten
"Rollende Gefahr" boomt – E-Scooter auf Gehwegen

- Beim Spaziergang mit Hund "Sheila" ist es passiert: Der E-Scooter-Fahrer übersah die Hundeleine in der Dämmerung.
- Foto: Petra Weichhart
- hochgeladen von Petra Weichhart
Der Trend aus Wien findet auch hier Anklang. Doch das Fahren mit E-Scootern ist auf Gehwegen verboten.
ST. PÖLTEN (pw). "Ich habe ihm noch entgegengerufen, dass er bremsen soll. Aber er ist mit so einem Tempo angerauscht, dass er nicht mehr rechtzeitig stoppen konnte", ärgert sich Ilse P. immer noch. Vor Kurzem kam ihr und ihrem Hund "Sheila" auf der Josefstraße ein etwa elfjähriger E-Scooter-Fahrer mit einem "Höllentempo" in der Dämmerung entgegen. Die beiden waren auf dem Gehsteig unterwegs, der Hund angeleint, etwa zwei Meter vom Frauchen entfernt. Die Hundeleine wurde schlussendlich zum unüberwindbaren Hindernis.
"Der Junge hat auf meine Rufe nicht reagiert und ist ungebremst auf uns zugefahren. Er ist dann mit seinem E-Scooter in der Leine hängen geblieben, konnte aber selbst noch von seinem Gefährt abspringen", so die St. Pöltnerin.
Vierbeiner Sheila wurde durch die Wucht zur Seite gerissen. Zum Glück wurde niemand verletzt.
Doch wie sieht es mit den gesetzlichen Bestimmungen für E-Scooter aus?
"Rein rechtlich verhält es sich wie beim Fahrrad", erklärt Stadtpolizeikommandant Franz Bäuchler.
Prinzipiell ist das Fahren auf dem Gehsteig mit elektrischen Rollern verboten. Ausnahme: Wenn die Gemeinde es explizit erlaubt, oder auf einem gekoppelten "Geh- und Radweg". "Für Kinder unter zwölf Jahren ist es generell verboten, außer sie besitzen einen Fahrradführerschein", so St. Pöltens Polizeichef.
Rücksichtslos
Für Ilse P. doppelt bitter: Erst vor Kurzem wurde sie beim Schwaighof Opfer eines rücksichtslosen Radfahrers. "Er ist von hinten so schnell dahergekommen, dass ich über den Randstein gestolpert und gestürzt bin." Sie zog sich dabei Prellungen im Bereich der Schulter zu. "Da werden überall Radwege gemacht, die Parkplätze dadurch weniger und dann fahren alle am Gehweg", so die Hundehalterin.


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