Zwei Jahre bedingte Haft für NS-Sympathisant

- Ingesamt verstieß der Ankelagte in 39 Fällen gegen das Verbotsgesetz.
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NS-Sympathisant zu zwei Jahren bedingter Freiheitsstrafe verurteilt.
ST. PÖLTEN (ip). Mit einem rechtskräftigen Urteil von zwei Jahren bedingter Haft, Bewährungshilfe während einer dreijährigen Probezeit und der ausdrücklichen Weisung NS-Tätowierungen am Hinterkopf und am Unterschenkel zu entfernen bzw. unkenntlich zu machen, endete ein Schwurgerichtsprozess am Landesgericht St. Pölten gegen einen 19-Jährigen, der wegen 39-facher Verstöße gegen das Verbotsgesetz „mit der Bewährungsstrafe noch eine Chance bekam, Fuß im Leben zu fassen“.
Körper als "Werbefläche"
Mit der Bewährungshilfe, so der vorsitzende Richter Markus Grünberger, versuche man darüber hinaus, einen ehemals bekennenden Nazi endgültig von diesem Gedankengut fernzuhalten. Das „SS“-Tattoo am Hinterkopf, sowie das Eiserne Kreuz am Unterschenkel, das zusätzlich von „18“ und „88“ (Symbolzahlen von Hitlersympathisanten) dürfen in der Öffentlichkeit nicht mehr zu sehen sein. Staatsanwalt Leopold Bien erklärte dazu: „Er hat seinen Körper als Werbefläche für die braune Sache zur Verfügung gestellt.“ In der Öffentlichkeit präsentierte sich der Angeklagte zwischen Sommer 2017 und seiner Verhaftung am 18. Februar dieses Jahres nicht nur mit seinen Tattoos, mehrfach hob er auch in Gegenwart anderer Personen, unter anderem am Bahnhof in St. Pölten, die rechte Hand zum Hitlergruß und verstärkte sein Symbol mit einem deutlichen „Heil Hitler“. Mit zwei Fingern auf seiner Oberlippe deutete er auf den Hitlerbart hin.
Verbreitung auch im Netz
Sein Gedankengut verbreitete der 19-Jährige auch mit zahllosen Bildern und Kommentaren auf seiner Facebook-Seite und in einer WhatsApp-Gruppe, wobei er, laut Bien, etwa den Satz „Österreicher wählen eben so, wie sie es vom Schnitzel kennen: möglichst flach und schön braun“ zu einem Schnitzels als Hakenkreuz sicher wörtlich gemeint habe.
Der Angeklagte bekannte sich schuldig und meinte, er sei damals an die falschen Freunde geraten, weshalb er bereits mit 14-Jähren eine Hakenkreuzfahne und ein T-Shirt mit einem Reichsadler gekauft habe.
Seine Tattoos bedeckte er vor und nach dem Prozess mit einer Haube bzw. einem Verband. Seine geduckte Körperhaltung, während er in der Mitte des Schwurgerichtssaales saß, verdeutlichte etwa einer Gruppe Schülern des Mary Ward Gymnasiums, die den Prozess verfolgten, wie unangenehm die Situation für den Beschuldigten sein muss, wenn er von allen Seiten bestürmt wird. „Sehr interessant, wie so ein Prozess in der Realität abläuft. Man kennt das ja sonst nur vom Fernsehen“, meinte eine der Jugendlichen.


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