Sonderregelung für Feuerwehr
Neue Gesetzesnovelle für NÖ wurde eingebracht
NÖ. Mit Unterstützung von LH Dr. Pröll und LR Dr. Pernkopf ist es gemeinsam mit dem Präsidenten des öst. Bundesfeuerwehrverbandes und Landesfeuerwehrkommandanten Josef Buchta gelungen, dass Feuerwehrmitglieder mit einem B-Führerschein künftig auch Einsatzfahrzeuge mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 5,5 Tonnen lenken dürfen“; berichtet VP-LAbg. Lukas Mandl. Die Eignung kann vom Feuerwehrkommandanten festgestellt werden. Die Bestätigung stellt der Landesfeuerwehrkommandant aus. Die 43 Feuerwehren im Bezirk Wien-Umgebung sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben zum guten Teil auf freiwillige ehrenamtliche Kräfte angewiesen. Die bei ihrer Tätigkeit zu lenkenden Fahrzeuge weisen aufgrund des technischen Fortschrittes bei der Ausstattung und der Sicherheit ein geringfügig höheres Gesamtgewicht als 3500 kg auf und sind daher mit einer Lenkberechtigung für die Klasse B nicht mehr zu lenken.
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