Arbeiterkammer NÖ
Nach Kündigung: Ex-Mann muss 14.000 Euro nachzahlen
Während der Scheidung wurde die Mostviertlerin entlassen. Jetzt konnte die Arbeiterkammer NÖ die Summe für den nicht konsumierten Urlaubsanspruch erkämpfen.
ST. PÖLTEN (pw). In einem Rosenkrieg, der auch arbeitsrechtliche Konsequenzen mit sich brachte, hat die AK Niederösterreich für eine Kellnerin 14.000 Euro an Nachzahlungen erreicht. Sie hatte im Gasthaus ihres Mannes gearbeitet und war während der Scheidung gekündigt worden. Dabei wollte er sie mit einem Kleinbetrag abspeisen. „Letztlich musste der Wirt seiner Frau 36 Wochen Urlaub nachzahlen“, so AK-NÖ-Präsident und ÖGB-NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
Urlaubsanspruch
Zwölf Jahre lang hatte die Kellnerin im Gasthaus ihres Mannes gearbeitet, und Jahr für Jahr, gemeinsam mit ihm, nur zwei Wochen Urlaub konsumiert. Das muss er gewusst haben, als er sie bei der Trennung kündigte. Er versuchte, sie mit 1.700 Euro für den entgangenen Urlaub abzuspeisen. Die Mostviertlerin wandte sich an die AK NÖ. Die Experten errechneten die ausständigen Ansprüche. Der Ex-Mann und Ex-Arbeitgeber musste der Betroffenen schließlich 36 Wochen Urlaub nachzahlen, wie ein Vergleich vor dem Arbeits- und Sozialgericht ergab. „Für die 58-Jährige waren das 14.000 Euro“, so Wieser. Die fällige Summe kann die Frau für den Start in ihr neues Leben gut brauchen. Der Gang zur Arbeiterkammer hat sich für die Dienstnehmerin mehr als ausgezahlt.
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