Krankenhaus St. Veit
Ab morgen gilt ein Besuchsverbot auf allen Stationen
In Anbetracht der aktuellen Situation und zum Schutz der Patienten und Mitarbeiter herrscht im Krankenhaus St. Veit ab 31. Oktober auf allen Stationen ein grundsätzliches Besuchsverbot.
ST. VEIT. Aufgrund steigender Infektionszahlen ergreift das Krankenhaus der Barmherzigen Brüder St. Veit weitere Vorsichtsmaßnahmen gegen COVID-19 und verhängt ab 31. Oktober ein grundsätzliches Besuchsverbot im Krankenhaus. Die Dauer des Besuchsverbots gilt bis auf Widerruf, gibt die Krankenhausleitung bekannt.
Nur wenige Ausnahmen
Ausnahmen von diesem grundsätzlichen Besuchsverbot sind nur in begründeten Einzelfällen und nach Absprache mit dem medizinischen Personal der jeweiligen Station möglich. Diese Ausnahmen wurden nach einer ausführlichen und sorgfältigen Risikoabwägung für folgende Bereiche definiert: Nämlich für Besuche bei Schwerstkranken oder Sterbenden (z.B. Intensivstation/Palliativstation) und für Väter bzw. einer Begleitperson vor, während und nach der Geburt. „Die strenge Regelung dient zum Schutz unserer Patienten, aber auch unserer Mitarbeiter“, erklärt der Ärztliche Direktor Jörg Tschmelitsch. Er ersucht die Bevölkerung um Verständnis.
Weiteres Vorgehen
Weitere Maßnahmen werden zeitnah und im Anschluss an die morgen stattfindende Pressekonferenz der Bundesregierung verlautbart, heißt es in einer Aussendung.
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