Freispruch für den Burgherren
Khevenhüller saß wegen fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht.
ST. VEIT. Burgherr Karl Khevenhüller wurde am vergangenen Mittwoch am Bezirksgericht St. Veit vom Vorwurf der fahrlässigen schweren Körperverletzung freigesprochen. Richter Hubert Knaus sprach Khevenhüller im Zweifel frei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Burgherr musste sich vor Gericht verantworten, weil ein Neunjähriger und sein Onkel (27) durch einen Felssturz auf der Burg Hochosterwitz im Juli 2012 schwer verletzt worden waren. Zwei weitere Personen erlitten leichte Verletzungen. Verteidiger Christian Puswald berief sich darauf, dass der Steinschlag durch die schweren Regenfälle ausgelöst wurde.
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