Gewaltschutzzentrum
Prävention ist gefordert, um Gewalt zu verhindern

- Verpflichtendes Beratungsgespräch für Gefährder: Ziel der Beratungen ist es, am Thema Gewalt und der Übernahme der Verantwortung für das eigene Handeln zu arbeiten.
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Aus der aktuellen Statistik des Gewaltschutzzentrums in Kärnten geht hervor, dass der Bezirk St. Veit bei Betretungs- und Annäherungsverboten sowie Anzeigen wegen beharrlicher Verfolgung (Stalking) im Spitzenfeld vertreten ist.
BEZIRK ST. VEIT. Gemessen wurde der Zeitraum 1. Jänner bis 30. September 2024. In dieser Zeit wurden in ganz Kärnten 728 Betretungs- und Annäherungsverbote ausgesprochen, davon 71 in St. Veit. Nur in den Klagenfurt und Villach gab es mehr. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es 717 (930 im gesamten Jahr 2023). Bei Anzeigen wegen beharrlicher Verfolgung (Stalking) waren es heuer 55, in St. Veit 11 (hinter Klagenfurt). Im Vorjahr waren es 50 im Vergleichszeitraum und 65 gesamt. In den meisten Fällen sind Frauen die Opfer.
Notruf bei Gewalt
Ob es nun tatsächlich eine Zunahme von gewalttätigen Auseinandersetzungen ist oder die Bereitschaft die Polizei zu rufen größer ist, ist schwer zu beantworten. Auf jeden Fall sind Polizeibeamte die ersten, die nach einem Notruf beim Geschehen eintreffen. Laut Bezirkspolizeikommandantin Daniela Puffing würden viele Situationen mit einer guten aufklärenden Arbeit gar nicht erst in grober Gewalt ausarten. Deshalb ist es mittlerweile in jeder Polizeiinspektion verpflichtend, einen Beamten bzw. eine Beamtin als präventive Rechtsaufklärer zu besetzen, um sowohl die geschädigte Person, als auch den Gefährder zu beraten.
Vorbeugende Aufklärung
Schon in der Grundausbildung ist Gewaltschutz ein großes Thema für Polizeibeamte. In ständigen Fortbildungen wird darauf aufgebaut, speziell ausgebildete Beamten nehmen nach einer Anzeige oder dem Aussprechen eines Betretungs- und Annäherungsverbotes Kontakt mit den Gefährdern, aber auch den Opfern auf. Das Ziel ist es, die Gefährder auf die rechtlichen Konsequenzen hinzuweisen. Ebenso wird in Richtung Prävention gearbeitet, also an Lösungsmöglichkeiten für den Gefährder in vergleichbaren Situationen anders als mit Gewalt zu reagieren. Es wird ihnen auch verdeutlicht, dass sie sich strafbar machen, wenn sie die verpflichtenden Beratungsstunden nicht annehmen.
Vorreiter in St. Veit
Der Bezirk St. Veit nimmt beim Thema Gewaltschutz eine Vorreiterrolle ein. Hier wurde die Idee der präventiven Rechtsaufklärung geboren. Oberstleutnant Daniela Puffing dazu: "Wir hatten diese Idee schon vor einigen Jahren. Wichtig war uns niederschwellig und beratend aktiv zu sein, damit Situationen nicht eskalieren müssen. Natürlich sind wir hocherfreut, dass das Bundesministerium den Vorschlag aufgenommen hat und es mittlerweile in ganz Österreich so ist." Die präventiven Rechtsaufklärer sind ebenso Ansprechpartner für Behörden und Kollegen.
Gewaltkreislauf beenden
Mittlerweile gibt es ein verpflichtendes Beratungsgespräch für Gefährder. Mehr als 80 Prozent der Verpflichteten absolvierten ein termingerechtes Erstgespräch. Wenn sie es nicht einhalten, machen sie sich strafbar. Ziel der Beratungen ist es, am Thema Gewalt und der Übernahme der Verantwortung für das eigene Handeln zu arbeiten. In der Praxis der Beratungsstellen für Gewaltprävention zeigt sich tatsächlich eine Bereitschaft von Personen, gegen die ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen worden ist, sich auf eine Beratung einzulassen und sich mit unangenehmen Themen wie „Gewaltbereitschaft“ und „Gewalttätigkeit“ auseinanderzusetzen.
25 Jahre Gewaltschutzzentrum
Margot Moser-Lechner, Geschäftsführerin des Gewaltschutzzentrums Kärnten, über die Veränderungen der Zahlen im vergangenen Jahr.
MeinBezirk: Sie haben in einer Presseaussendung betont, dass sich die Zahlen für Beratungen verfünffacht haben: Woran liegt das?
Moser-Lechner: Als das Gewaltschutzzentrum eröffnet wurde, war das Beratungsangebot noch nicht so bekannt wie heute, auch das Gewaltschutzgesetz war noch relativ neu, es wurden noch nicht so viele Betretungsverbote (damals Wegweisungen) wie heute ausgesprochen. Die Aussprache von polizeilichen Betretungs- und Annäherungsverboten hat sich im Laufe der Jahre seit 1999 kontinuierlich erhöht. Nicht weil es mehr Gewalt gibt, sondern weil sich Betretungsverbote als geeignetes Mittel, um Gewalt in der Situation seitens der Exekutive zu unterbrechen, etabliert haben. Dadurch ergeben sich auch die höheren Zahlen der Beratungen. Wobei das Gewaltschutzzentrum das Ziel hat noch sichtbarer zu werden, damit alle Menschen, die als Opfer von Gewalt Hilfe und Unterstützung benötigen, gleich wissen, wohin sie sich wenden können.
Sollten Personen von Gewalt betroffen sein: Wie gehen sie am besten vor?
Für die Betroffenen ist es wichtig zu wissen, dass die Beratung bei uns kostenlos und vertraulich, auf Wunsch auch anonym, ist. Wir erstellen mit allen Klienten in der Beratung eine Gefährlichkeitseinschätzung, die auf wissenschaftlichen Studien basiert und einen individuellen Sicherheitsplan. Das restliche Vorgehen ergibt sich aus dem Bedarf der jeweiligen betroffenen Person. Die psychologische Beratung und Unterstützung konzentriert sich vor allem auf die Entscheidungsfindung, die Stabilisierung und Selbstwertstärkung der Betroffenen und den Abbau von Hürden für ein Leben ohne Gewalt. Die juristische Beratung und Unterstützung konzentriert sich auf die Möglichkeiten des Sicherheitspolizeigesetzes und den Opferrechten im Strafverfahren, allen voran die psychosoziale und juristische Prozessbegleitung, sowie auf die familien- und pflegschaftsrechtlichen Belange, die geklärt werden müssen, um ein Leben ohne Gewalt führen zu können.
Was kann jeder einzelne unternehmen, um dazu beizutragen, dass die Gewalt weniger wird?
Jeder einzelne kann in seinem persönlichen Umfeld gegen Gewalt auftreten. Hilfe anbieten, Zivilcourage zeigen. Wenn ich erfahre, dass jemand aus meinem Umfeld von Gewalt betroffen ist, kann ich auf Opferschutzeinrichtungen wie das Gewaltschutzzentrum verweisen, im Ernstfall selbst die Polizei rufen. Gerade Männer können Verbündete im Kampf gegen Gewalt sein, indem sie etwa im eigenen Freundeskreis übergriffiges oder abwertendes Verhalten und abwertende Sprache von Männern gegenüber Frauen ansprechen und aktiv dagegen auftreten.
Zur Sache
Hotline Gewaltschutzzentrum
0463/590 290 - vertraulich und kostenlos
im Notfall 133




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