Nach Schussabgabe
Verfahren gegen Kärntner Jägerin eingestellt

- Das Verfahren gegen die Jägerin wurde eingestellt. (Symbolfoto)
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- hochgeladen von Evelyn Wanz
Wie berichtet kam es am vergangenen Freitag bei einer Bundesheerübung in St. Veit an der Glan zu einem Vorfall mit einer Kärntner Jägerin. Die Frau fühlte sich bedroht und gab einen Schuss ab. Jetzt wurde das Verfahren gegen sie eingestellt.
ST. VEIT. Die Jägerin saß auf einem Hochsitz im Bezirk St. Veit an der Glan, als plötzlich maskierte Männer in Tarnkleidung auf sie zukamen. Sie fühlte sich bedroht und gab einen Schuss ab. Bei den Männern handelte es sich um Soldaten bei einer Übung. Die Konsequenzen für die Jägerin war eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.
Verfahren aufgehoben
"Die Ermittlungen wegen gefährlicher Drohung gegen die 68-Jährige wurden eingestellt", bestätigte die Staatsanwaltschaft Klagenfurt. Grund dafür: "Die Tat wäre nur dann strafbar, wenn es ein Fahrlässigkeitsdelikt dazu gäbe. Das ist bei einer gefährlichen Drohung nicht der Fall, da es keine fahrlässige gefährliche Drohung gibt, sondern nur die vorsätzliche gefährliche Drohung. Da sie den Vorsatz nicht hatte, wurde das Verfahren eingestellt, denn sie hat sich durch die maskierten Soldaten bedroht gefühlt".
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