Urlaub
Was bei der Fahrt in den Urlaub nicht im Auto fehlen darf
Mitführpflichten im Ausland sind teils kurios. Unterschiedliche Utensilien sind Vorschrift – da kann man nicht nur von den Vorschriften in Österreich ausgehen.
Autoreisen sind beliebt. Doch auch hier gibt es einiges zu beachten. Wer eine Fahrt in den Urlaub anstrebt, sollte sich über manche Papiere und Dokumente schon jetzt Gedanken machen.
Noch ist es nicht so weit, aber demnächst beginnt wieder die Urlaubszeit. Ist die Pflichtausstattung nicht komplett, können hohe Strafen drohen.
Mitführpflichten
Die Warnweste: Es wird zwischen Mitführpflicht und Tragepflicht unterschieden. Bei der Mitführpflicht ist der Fahrer verpflichtet, eine Warnweste im Auto mitzuführen.
Die Tragepflicht besagt, dass der Fahrer bzw. die Insassen bei Unfall oder Panne verpflichtet sind, außerhalb des Fahrzeugs eine Warnweste zu tragen.
Diese Tragepflicht besteht in den meisten europäischen Ländern (darunter z. B. Italien, Kroatien, Polen und Ungarn), ist jedoch nicht zwingend an eine Mitführpflicht gekoppelt. Die Warndreieck-Pflicht besteht fast überall in Europa.
Ein Warndreieck ist zu wenig
In einigen Ländern, wie in der Türkei und Zypern, müssen sogar zwei Warndreiecke mitgeführt werden. In Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien gilt diese „2er“-Regel nur für Lenker von Gespannen – und in Spanien wiederum nur für im Land gemeldete Pkw, also auch für Mietwagen.
In Tschechien, Kroatien, Serbien und Montenegro ist das Mitführen von Leuchtmitteln, die man selbst tauschen kann, vorgeschrieben. Fahrzeuge mit Xenon- oder LED-Leuchten benötigen demnach keine Ersatzlampen für diese Lampenart, jedoch für Bremsleuchten, Blinkerleuchten usw.
Ist man in der Slowakei, in Tschechien, Ungarn, Montenegro, Serbien oder Spanien unterwegs, muss ein Ersatzreifen im Auto parat sein. Ist dieser nicht
serienmäßig vorhanden, gehört stattdessen ein Reparaturset oder -spray zur Grundausstattung.
Feuerlöscher mit an Bord
Im Baltikum, in Bulgarien, Griechenland, Montenegro, Polen, Rumänien, Russland und in der Türkei gehört der Feuerlöscher zum verpflichtenden Repertoire. In Belgien müssen nur im Land gemeldete Pkw einen Feuerlöscher mitführen.
Auch für Mietautos gültig
Die Mitführpflichten eines Landes gelten auch für Mietautos. Ob die Ausstattung korrekt ist, überprüft man am besten bei der Fahrzeugübernahme.
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