Kinder-Stipendium: Sind Tagesmütter benachteiligt?

Kinder von Tagesmutter Cornelia Ebert bei einem Ausflug auf den Virgilienberg in Friesach | Foto: Ebert/KK
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FRIESACH, KÄRNTEN (chl). Cornelia Ebert ist selbständige Tagesmutter in Friesach. Sie begrüßt das von der Landesregierung beschlossene Kinder-Stipendium, allerdings seien dabei die selbständigen Tagesmütter benachteiligt.
"Wir Tagesmütter sind sehr flexibel und übernehmen die Kinderbetreuung auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten einer Kinderbetreuungseinrichtung, was für viele Eltern von enormer Bedeutung ist. Und wir bieten den Eltern an, die Kinder nur so lange in unsere Betreuung zu geben, wie sie es wirklich benötigen", erklärt Ebert. Und genau das ist einer der Kritikpunkte: Die Betreuung durch Tagesmütter wird mit 50 Cent gefördert, allerdings erst ab 60 Betreuungsstunden pro Monat. "Wir müssten jetzt den Eltern sagen, dass wir ihre Kinder nur nehmen, wenn sie mindestens 60 Stunden bei uns sind", so Ebert.

Ungleichheit

Auch die Höhe der Förderung findet Ebert nicht gerecht. Der durchschnittliche Stundensatz einer selbständigen Tagesmutter beträgt 3,50 Euro (inklusive Kostenanteil für die Verpflegung), Eltern zahlen also mit der Förderung 3 Euro. Allerdings: Bei AVS-Tagesmüttern (Arbeitsvereinigung der Sozialhilfe Kärntens) bezahlen die Eltern nur 1,70 Euro (statt 2,20 Euro). Ebert und ihre rund 20 Kolleginnen in Kärnten befürchten daher Nachteile. "Da die AVS unter anderem vom Land gefördert wird, kann der Verband natürlich andere Preise weitergeben als wir Selbständigen, die alles auf Eigenregie machen."
Zur Höhe der Förderung meint Ebert: "Ursprünglich hat es geheißen, wir, also eigentlich die Eltern, erhalten die Hälfte des Stundensatzes gefördert, jetzt sind es 50 Cent."

Stellungnahme

Pressesprecher Andreas Schäfermeier antwortet im Namen von LH Peter Kaiser auf die Einwände: "Festzuhalten ist, dass Landeshauptmann Peter Kaiser mit dem Kärntner Kinder-,Stipendium' allen Kindern bis zum sechsten Lebensjahr einen chancengleichen Zugang zu Kinderbetreuungseinrichtungen ermöglichen möchte, unabhängig davon, wieviel ihre Eltern oder Erziehungsberechtigte in der Brieftasche haben. Im Fokus stehen also Kinder und ihre Familien. Damit verbunden ist auch eine massive finanzielle Entlastung der Eltern, die sich in einem ersten Schritt ab September 2018 in Summe zwischen 231 und 1.155 Euro pro Jahr und pro Kind ersparen.
Dieses erste Pilotjahr dient auch zur Evaluierung, um mögliche Probleme festzustellen, Verbesserungsmöglichkeiten wie beispielsweise längere, flexiblere Betreuungszeiten oder auch Maßnahmen für gesündere Verpflegung zu erarbeiten und dann einer Lösung für den zweiten Schritt zuzuführen: eine Novellierung des Kärntner Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes, auch dahingehend, dass das Land die gesamten durchschnittlichen Elternbeiträge für die Kinderbetreuung ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 übernimmt.
Das heißt, dass auch die Vorbehalte privater Tageseltern in diese Evaluierung mit einbezogen werden. Darüber hinaus ist zu sagen, dass wie bei privaten Tageseltern auch bei privat geführten Kinderkrippen und Kindergärten, die höhere Elternbeiträge verrechnen, die errechneten durchschnittlichen Beitragskosten als Basis für das Kinder-,Stipendium' gelten."

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