LEESERBRIEF – Genereller Leinenzwang für Hunde seit 2006 nicht mehr zulässig

Foto: MEV-Verlag

Sowohl Tiroler Hundebesitzer als auch Gäste mit Hund dürften über eine Änderung des Landespolizeigesetzes, auf das ich neulich vom Gemeindeamt Telfes im Stubaital hingewiesen worden bin, nicht informiert sein:

„… darf ich Ihnen mitteilen, dass es nach einer Änderung des Landespolizeigesetzes im Jahr 2006
(§ 6a Abs .2) nicht mehr zulässig ist, für das gesamte Gemeindegebiet (für alle
Gemeindestraßen und Gemeindewege) einen Leinenzwang für Hunde zu verordnen (nur mehr in bestimmten Gebieten oder auf bestimmten öffentlichen Verkehrsflächen).
Die Gemeinde Telfes i. St. hat daher bereits 2008 die Verordnung betreffend Leinenzwang entsprechend abgeändert. Mehrere Gemeinden haben ihre Verordnung noch nicht abgeändert.

Ich wünsche mir, dass „Verbotsflächen“ entsprechend gekennzeichnet werden - um des friedlichen Miteinanders Willen.

Leserbrief von Martina Kroh, Hundesitter in Innsbruck – Ihr Ansprechpartner für Hundebetreuung und Hundetraining

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