Allergeninformation für unverpackte Lebensmittel
Allergeninfo für unverpackte Lebensmittel seit Dezember 2014 Pflicht Gastronomie, Hotels, Gemeinschaftsverpfleger und alle, die unverpackte Lebensmitt¬el verkaufen (z.B. Bäckereien, Fleischereien, Pensionen/Zimmervermieter mit Frühstück und Einzelhandelsgeschäfte mit Thekenverkauf, Direktvermarkter), müssen seit 13.12.2014 die Allergene gemäß der neuen europäischen Lebensmi-ttelinformationsverordnung angeben. Hilfe bei der Umsetzung Die Umsetzung stellt die Betriebe vor große Herausforderungen....