Amt für Wohnungsservice

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Terminvereinbarungen für Erledigungen im Rathaus nötig, digitaler Behördengang soll mehr genutzt werden. | Foto: pixabay

Rathaus
Terminvereinbarungen für Behördengänge

INNSBRUCK. Zum Schutz der städtischen MitarbeiterInnen und Innsbrucks BürgerInnen vor einer Ansteckung mit Covid-19 setzt das Amt für Wohnungsservice vorbeugende Maßnahmen. Für Anliegen, die mit einem Gang ins Rathaus verbunden sind, muss ab 1. Oktober 2020 im Vorfeld telefonisch oder per E-Mail ein Termin ausgemacht werden. Das betrifft die Referate Wohnungsvergabe sowie Wohnbau-Förderungen, Schlichtungsstelle I und II. Termine für MietzinsbeihilfeFür Ansuchen und Beratungen in Angelegenheiten...

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