ÖGB Steyr: Nachzahlung für Arbeitslose
STEYR. Ein Fehler im System berechnete für zahlreiche Arbeitslose die Höhe ihres Arbeitslosengeldes zu niedrig. Im Einzelnen wurde seit 1. September 2010 für viele arbeitslos gemeldete Menschen der Familienzuschlag, der zusammen mit der Arbeitslosenunterstützung ausbezahlt wird, zu gering berechnet. Der Familienzuschlag besteht, wenn man Kinder hat, für die Familienbeihilfe bezogen oder Unterhalt bezahlt wurde und man arbeitslos gemeldet war. Rückwirkend bis 23. Februar 2016 wird diese...