Corona
Besuchsverbot in Krankenanstalten mit wenigen Ausnahmen
INNSBRUCK. Die Gefahr, dass der Regelbetrieb in den Krankenanstalten vor allem im Zentralraum Innsbruck sukzessive heruntergefahren werden muss führt zu Neuregelungen der Besuche. Ab sofort gilt ein generelles Besuchsverbot in Krankenanstalten, ausgenommen bei Kindern, palliativ betreuten, sterbenden und intensivtherapiepflichtigen Patientinnen und Patienten, bei psychosozialer Indikation und für Väter bei Geburten. Eingeschränkte Besuche„Auf Basis der bundesweiten...