Corona
Striktes Besuchsverbot im Universitätsklinikum Tulln
Aufgrund der immer noch hohen Infektionszahlen, zum Schutz der Patienten sowie des Klinikpersonals ist weiterhin ein striktes Besuchsverbot aufrecht. TULLN (pa). Besuche sind ausschließlich: • für palliativ betreute Menschen bzw. Begleitung von Sterbenden, • von werdenden Vätern auf der Geburtshilfe und • durch ein Elternteil auf der Kinderstation gestattet. • In begründeten Ausnahmefällen sind Einzelgenehmigungen durch die Klinikleitung möglich (z.B. Bezugsperson für Demenzkranke). Ansonsten...