Leibnitz
So steht es um das Betreten der Au und dem Städtischen Bad
Aus Sicherheitsgründen wurden nach dem Hochwasser die Leibnitzer Au sowie der Bereich rund um das Städtische Bad von der Behörde gesperrt. Laut Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz vom 8. August 2023 – über die Festlegung vom Katastrophensperrgebiet im Bezirk Leibnitz – sind diese Sperren nach wie vor aufrecht. LEIBNITZ. Die Leibnitzer Au sowie das Städtische Bad mit ihrem Freizeitangebot gelten als wichtige Naherholungsgebiete für die Bevölkerung. Und obwohl ein Betreten aus...