Leibnitz
So steht es um das Betreten der Au und dem Städtischen Bad
Aus Sicherheitsgründen wurden nach dem Hochwasser die Leibnitzer Au sowie der Bereich rund um das Städtische Bad von der Behörde gesperrt. Laut Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz vom 8. August 2023 – über die Festlegung vom Katastrophensperrgebiet im Bezirk Leibnitz – sind diese Sperren nach wie vor aufrecht.
LEIBNITZ. Die Leibnitzer Au sowie das Städtische Bad mit ihrem Freizeitangebot gelten als wichtige Naherholungsgebiete für die Bevölkerung. Und obwohl ein Betreten aus Sicherheitsgründen derzeit nicht gestattet ist, werden die Sperrgitter und Einfahrt-Verboten-Schilder immer öfter missachtet, wie ein Lokalaugenschein von MeinBezirk.at zeigt.
Bürgermeister bittet um Geduld
Die kritischen Stimmen aus der Bevölkerung werden immer lauter, bestätigt auch Bürgermeister Michael Schumacher, der um Geduld ersucht: "Wir nehmen unsere Verantwortung sehr ernst und wollen verhindern, dass nichts passiert. Die vom Hochwasser massiv betroffenen Sperrzonen können deshalb erst nach Freigabe durch die Gutachterinnen und Gutachter wieder geöffnet werden."
"Wir müssen unsere Bürgerinnen und Bürger schützen."
Michael Schumacher, Bürgermeister
Bereits während der Hochwasserkatastrophe haben die Einsatzkräfte und der Katastrophenschutz vor umstürzenden Bäumen aufgrund Unterspülung sowie Astbruch im gesamten Überschwemmungsgebiet aber besonders in den Bereichen der Sulmauen, Stadtpark und Städtischem Bad gewarnt.
Kontrolle durch Sachverständigen
Um die Anlagen und die Leibnitzer Au für die Bevölkerung ehestmöglich öffnen zu können, hat Bürgermeister Schumacher bereits wiederholt um die Kontrolle durch einen Sachverständigen bei der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz gebeten. Ein weiteres Schreiben erging an die Bundesforste mit der Bitte, die Begutachtung ehestmöglich durchzuführen. Einen Zeitpunkt, wann die Betretungsverbote aufgehoben werden, kann Schumacher aus gegebenen Anlass somit nicht nennen.
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