Bezirkshauptmannschaft

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Verordnung
Waldbrandgefahr: Bezirkshauptmannschaft reagiert

BEZIRK MISTELBACH. Die Bezirkshauptmannschaft verbietet mit sofortiger Wirkung das Rauchen sowie jegliches Feuerentzünden im Wald. Sie macht damit auf die erhöhte Gefahr von Waldbränden aufmerksam. Die Vorsichtsmaßnahme gilt bis 31. Oktober

  • Mistelbach
  • Karina Seidl-Deubner

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