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Schließung von Seilbahnen und von Beherbergungs-Betrieben zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus. | Foto: WOCHE
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Corona-Virus
BH Feldkirchen ordnet Schließung von Seilbahnen und Beherbergungs-Betrieben an

Verordnungen der BH Feldkirchen nach dem Epidemiegesetz 1950 treten am 15. und 16. März in Kraft. BEZIRK FELDKIRCHEN. Bezirkshauptmann Dietmar Stückler ordnet am 14. März 2020 die Schließung von Seilbahn- sowie Beherbergungs-Betrieben zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus an. Die Verordnung gilt bis 13. April 2020. SeilbahnenDie Maßnahme für den Seilbahn-Betrieb tritt mit der Kundmachung der Verordnung in den Gemeinden des Bezirks (§ 6 Abs. 2 Epidemiegesetz 1950 in Verbindung mit §...

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