Erhöhte Brandgefahr: Feuermachen im Wald und waldnahen Gebieten verboten!
Aufgrund der Trockenheit ist das Feuermachen im gesamten Waldgebiet sowie in dessen Gefährdungsbereich bis auf Widerruf verboten! BEZIRK FELDKIRCHEN. Die Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen verordnet Vorbeugungsmaßnahmen wegen besonderer Brandgefahr, gemäß § 41 Abs. 1 i.V. mit § 170 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975. Strafe bei Zuwiderhandeln Im Hinblick auf die extreme und bereits langanhaltende Trockenheit wird im gesamten Waldgebiet, als auch in dessen Gefährdungsbereich (d.h. alle waldnahen...