Anrainerparken in Währing ist möglich
Verkehrsministerium bestätigt: Parkpickerl keine Voraussetzung für Bezirksmodell. WÄHRING. Jetzt gibt es auch eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr (bmvit) zur Rechtsfrage, ob die gesetzliche Möglichkeit besteht, Anwohner bestimmter Gebiete von Halte- und Parkverboten im Sinne von Anrainerzonen auszunehmen. Watsche für die Stadt Anrainerparken ist laut Rechtsauffassung des Ministeriums „unabhängig, ob in dem betreffenden Gebiet eine allfällige Gebührenpflicht für das Parken...