Brandgefahr

Beiträge zum Thema Brandgefahr

Erhöhte Brandgefahr aufgrund der Trockenheit: Feuermachen im Wald und waldnahen Gebieten verboten | Foto: Friessnegg

Erhöhte Brandgefahr: Feuermachen im Wald und waldnahen Gebieten verboten!

Aufgrund der Trockenheit ist das Feuermachen im gesamten Waldgebiet sowie in dessen Gefährdungsbereich bis auf Widerruf verboten! BEZIRK FELDKIRCHEN.  Die Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen verordnet  Vorbeugungsmaßnahmen wegen besonderer Brandgefahr, gemäß § 41 Abs. 1 i.V. mit § 170 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975. Strafe bei Zuwiderhandeln Im Hinblick auf die extreme und bereits langanhaltende Trockenheit wird im gesamten Waldgebiet, als auch in dessen Gefährdungsbereich (d.h. alle waldnahen...

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Feuerverbot: BH Feldkirchen hebt die Verordnung auf

Erhöhte Brandgefahr ist im Freien nicht mehr gegeben. Die BH Feldkirchen hebt das Feuerverbot auf. BEZIRK FELDKIRCHEN. Die besondere Brandgefahr im Wald und dessen Gefährdungsbereich ist im Bereich des Bezirkes Feldkirchen nicht mehr gegeben. Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen vom 20. Juni 2017, Zl. FE19-ALL-207/2011 (022/2017), betreffend Vorbeugungsmaßnahmen wegen besonderer Brandgefahr wird daher mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

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Brandgefahr: Ab sofort ist jegliches Feuerentzünden im Wald und waldnahen Gebieten verboten | Foto: Cernic
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Waldbrandgefahr: BH Feldkirchen erlässt zum zweiten Mal in diesem Jahr Verordnung

Trockenheit erhöht die Brandgefahr in Wäldern. BEZIRK FELDKIRCHEN. Im Hinblick auf die extreme und bereits langanhaltende Trockenheit wird im gesamten Waldgebiet als auch in dessen Gefährdungsbereich (das heißt alle waldnahen Flächen ohne Rücksicht auf die jeweilige Kulturgattung) des Bezirkes Feldkirchen jegliches Feuerentzünden, sowie das Entzünden und Abfeuern pyrotechnischer Gegenstände aller Art verboten. Vorsicht beim Wegwerfen Ebenso ist es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände...

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