Verbrennen von Abfällen wird mit Geldstrafen sanktioniert
Brauchtumsfeuer in Sanierungsgebieten nur zweimal jährlich erlaubt
Das Verbrennen von biogenen Materialien außerhalb von Anlagen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Zu diesen Ausnahmen zählen Brauchtumsfeuer gemäß Brauchtumsfeuer-Verordnung, das sind Osterfeuer und Sonnwendfeuer sowie Feuer im Rahmen langjähriger regionaler Bräuche mit einem eindeutigen Brauchtumshintergrund. Letztere sind der zuständigen Bezirkshauptmannschaft jedenfalls anzuzeigen. Zudem gelten die folgenden Einschränkungen für Feinstaubsanierungsgebiete: Maximal zweimal im Jahr sind...