Campierverbot am Messegelände: Verordnung nach Prüfung durch Land Oberösterreich unzulässig
„Nicht als gesetzmäßig zu Stande gekommen“: So beurteilt die Direktion Inneres und Kommunales des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung in einem Schreiben die ortspolizeiliche Verordnung über das Verbot des Campierens in Bereichen des Welser Messegeländes und des Volksgartens. Diese war am Montag, 18. November 2013 im Gemeinderat stimmenmehrheitlich beschlossen und anschließend von Bürgermeister Peter Koits zur üblichen Verordnungsprüfung an das Land als Aufsichtsbehörde übermittelt...