Psychotherapie
Psychologische Hilfe und Psychotherapie bei abendlichen Ausgangsbeschränkungen bzw. "Ausgangssperre" (Lockdown, der zweite)
Nach Absprache mit dem zuständigen BMSGPK gilt nach §2 Zl 3 der neuen Verordnung die Psychotherapie als Grund, sich nach 20 Uhr im öffentlichen Raum zu bewegen. Psychotherapie und jeder Form der psychologischen Hilfe sind Gesundheitsleistungen und dürfen auch während der nächtlichen Ausgangsbeschränkungen (umgangssprachlich, wenn auch nicht juristisch präzise als "Ausgangssperre" bezeichnet) in Anspruch genommen werden. Psychotherapie, Paartherapie und psychologische Hilfe zählen zur...