Psychotherapie
Psychologische Hilfe und Psychotherapie bei abendlichen Ausgangsbeschränkungen bzw. "Ausgangssperre" (Lockdown, der zweite)

Nach Absprache mit dem zuständigen BMSGPK gilt nach §2 Zl 3 der neuen Verordnung die Psychotherapie als Grund, sich nach 20 Uhr im öffentlichen Raum zu bewegen.
Psychotherapie und jeder Form der psychologischen Hilfe sind Gesundheitsleistungen und dürfen auch während der nächtlichen Ausgangsbeschränkungen (umgangssprachlich, wenn auch nicht juristisch präzise als "Ausgangssperre" bezeichnet) in Anspruch genommen werden.

Psychotherapie, Paartherapie und psychologische Hilfe zählen zur Grundversorgung von Menschen im Hinblick auf ihre psychische und physische Gesundheit. Sie dienen zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse und sind daher auch nach 20 Uhr gestattet. Manche Menschen können eben erst nach der Arbeit in die Psychotherapie kommen, und da kann es schon passieren, dass man die Praxis erst nach 20 Uhr wieder verlässt.
Gesundheit wird von Menschen als eines unserer höchsten Güter erlebt. Gerade das Jahr 2020 bringt aufgrund massiver Einschnitte und Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie von COVID-19 Menschen an ihre Limits. Nicht nur Einzelpersonen sind davon Betroffen, sondern auch Paare und Familien leiden unter der aktuellen Situation. Menschen, die bereits zuvor psychische Probleme oder Erkrankungen hatten, geht es nun oft noch schlechter. Selbstverständlich ist es auch möglich, Psychotherapie und Hilfe über das Telefon oder Videoportale (Skype, Zoom, Teams …) in Anspruch zu nehmen, aber viele Menschen brauchen die räumliche Nähe zur Psychotherapeutin/zum Psychotherapeuten.
Umso wichtiger ist es, dass jeder/jede, die/der Hilfe benötigt schnellen und unbürokratischen Zugang zu psychologischer Hilfe und Psychotherapie erhält. Aus diesem Grund zählt Psychotherapie, Paartherapie und psychologische Hilfe in jeder Form auch zu jenen Grundbedürfnissen, welche während der Ausgangssperre in Anspruch genommen werden dürfen. D.h. Sie dürfen auch am Abend oder in der Nacht das Haus verlassen, um Psychotherapie und psychologische Hilfe zu erhalten.
Auch eine Paartherapie kann unter die Abdeckung notwendiger Grundbedürfnisse fallen, vor allem dann, wenn die Betroffenen einen psychischen Leidensdruck verspüren (was fast immer der Fall ist, denn warum sollte man sonst eine Paartherapie machen?). Eine Paartherapie kann den Leidensdruck vermindern und wirkt zudem präventiv, wenn es um physische und psychische Gewalt innerhalb der Partner*innenschaft geht.
Falls Sie dennoch Sorge haben, wenn Sie am Abend das Haus verlassen, um psychologische oder psychotherapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen, dann fragen Sie Ihre Psychotherapeutin/Ihren Psychotherapeuten um Rat. So ist es z.B. möglich, für etwaige behördliche Kontrollen der abendlichen Ausgangssperre, dass Ihnen Ihre Psychotherapeutin eine Bestätigung ausstellt (ähnlich einer ärztlichen Bestätigung), auf der vermerkt ist, dass Sie eine Gesundheitsleistung bei Ihr in Anspruch nehmen. Die Diagnose und der Grund der Behandlung sollten natürlich nicht auf dieser Bestätigung vermerkt sein.
Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) hat übrigens betont, dass man keine Beweise dafür vorlegen muss, warum man in der Nacht draußen ist. Man muss den Polizeibeamt*innen nur glaubhaft machen, dass man einen triftigen Grund dafür hat.

Autor: Florian Friedrich
Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision (Existenzanalyse)

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