Ausnahmen von Corona-Beschränkungen
Welche Gesundheitsdienste weiterhin erlaubt sind
Um die Verbreitung des Corona-Virus Covid-19 einzudämmen, sind viele Handels- und Dienstleistungsbetriebe geschlossen. Tätigkeiten, die direkt am Kunden durchgeführt werden, sind nicht zulässig. Dazu zählen etwa Massage, Fußpflege, Kosmetik, Friseur und Nagelstudio. Es gibt aber Ausnahmen, die auch den Gesundheits- oder Sanitätssektor betreffen. Die Wirtschaftskammer hat eine Liste erstellt, was weiterhin zulässig ist. BandagistenVerkauf von Medizinprodukten, Sanitärartikeln, Heilbehelfen und...