Brand in einer Wohnung
LINZ. Durch einen Beamten der Polizei wurde am 1. April 2017 gemeinsam mit dem Sachverständigen der Brandverhütungsstelle die Besichtigung des Brandobjektes durchgeführt. Auf Grund der vorliegenden Ermittlungsergebnisse am Brandort ist laut Auskunft des Sachverständigen das Vorliegen eines technischen Defektes an elektrischen Anlagen und Geräten als Brandursache ausgeschlossen. Ebenso sei jedenfalls auch ein technischer Defekt an der Gastherme im Badezimmer auszuschließen, da sich der Brandherd...