Steuertipps der Arbeiterkammer OÖ
Geld zurück vom Finanzamt fürs Homeoffice
Arbeitnehmer können für die Jahre 2020 und 2021 die Aufwendungen für das Homeoffice steuerlich abschreiben. Mit der Arbeitnehmerveranlagung sollte man aber noch bis zum März warten, rät die Arbeiterkammer. LINZ/OÖ. Im Rahmen der Covid-Krise wurden die Möglichkeiten, Aufwendungen für das Homeoffice steuerlich geltend zu machen, erweitert. So gibt es seit 2020 die Möglichkeit, Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar wie Schreibtisch und Bürosessel im Gesamtausmaß von 300 Euro für die Jahre...