Steuergutschrift von zu Hause
Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung vom Steuerberater

- Sobald der Jahreslohnzettel für 2019 da ist, kann mein seine Arbeitnehmerveranlagung machen. Tut man es nicht, macht sie der Staat automatisch.
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Bis spätestens Ende Februar 2020 werden die Arbeitgeber und pensionsauszahlenden Stellen die Jahreslohnzettel 2019 an die Finanzverwaltung übermitteln. Dann haben die Arbeitnehmerveranlagungen – umgangssprachlich auch Lohnsteuer- oder Jahresausgleich genannt – wieder Hochsaison.
BEZIRK FREISTADT. Am einfachsten funktioniert die Abwicklung elektronisch per Finanzonline. Dafür ist lediglich eine einmalige Anmeldung notwendig. Christine Frisch, Berufsanwärterin bei der HP Steuerberatung GmbH in Freistadt, erklärt, wie viel eine Arbeitnehmerveranlagung bringt:
"Die Höhe der Gutschrift ist davon abhängig, in welcher Steuerprogression man sich befindet und was man geltend macht. Ein paar hundert Euro können dabei schon rausspringen. Selbst wenn man keine Lohnsteuer bezahlt, kann ein Guthaben aus der sogenannten Negativsteuer entstehen. Daher sollten auch Lehrlinge, Praktikanten und Geringverdiener die Arbeitnehmerveranlagung beantragen. Ein großer Zeitdruck besteht nicht, man kann den Antrag rückwirkend für fünf Jahre stellen, also im Jahr 2020 auch noch für das Jahr 2015."
Staat führt Arbeitnehmerveranlagung automatisch durch
Seit zwei Jahren führt die Finanzverwaltung sogenannte antragslose Arbeitnehmerveranlagungen durch. "Das kommt all jenen entgegen, die sich mit Arbeitnehmerveranlagungen nicht befassen möchten", erklärt Frisch. "Ob dabei jedoch das maximale Steuerguthaben erreicht wird, bleibt dahingestellt, da hier nur der Finanz bekannte Sonderausgaben und Werbungskosten berücksichtigt werden." Daher empfiehlt es sich, nachzudenken, ob nicht die eine oder andere steuermindernde Ausgabe im Jahr 2019 entstanden ist. Wie viel Geld man zurück bekommt, erfährt man jedes Jahr bis Ende Juni via Bescheid. Der Bescheid einer antragslosen Arbeitnehmerveranlagung kann innerhalb von fünf Jahren durch die Abgabe einer Arbeitnehmerveranlagung abgeändert werden.
Sonderausgaben, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen
Steuermindernd wirksam sind vor allem drei große Bereiche: Sonderausgaben, Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen. Sonderausgaben betreffen häufig Prämien für Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen sowie Kosten für die Wohnraumschaffung oder -sanierung und damit verbundene Darlehensrückzahlungen. "Diese sogenannten 'Topf-Sonderausgaben' wirken jedoch nur noch in den Jahren 2019 und 2020 und auch nur dann, wenn die Versicherungsverträge oder die Bauausführung vor dem 1.1.2016 begonnen wurden", erklärt Frisch. Betragsmäßigen Begrenzungen berücksichtigt das EDV-System der Finanz automatisch. Bezahlte Kirchenbeiträge und Spenden werden von den Zahlungsempfängern direkt an die Finanz gemeldet und fließen ebenfalls automatisch in den Steuerbescheid ein. Es empfiehlt sich aber die gemeldeten Beträge zu prüfen. Auch Steuerberatungskosten sind als Sonderausgaben absetzbar.
Fortbildungskosten sind absetzbar
Werbungskosten sind Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Einkommenserzielung stehen. Dazu zählen beispielsweise Fortbildungskosten und damit verbundene Reisekosten, Ausgaben für Fachliteratur aber auch die teilweise berufliche Nutzung eines privaten Computers. "Beachten Sie jedoch, dass allfällige Zuschüsse des Arbeitgebers von den bezahlten Werbungskosten abzuziehen sind. All jene, die die Pendlerpauschale und den Pendlereuro nicht beim Arbeitgeber beantragt haben, sollten diesen Anspruch bei der Arbeitnehmerveranlagung hinterfragen, prüfen und gegebenenfalls beantragen. Für bestimmte Berufsgruppen gibt es auch pauschalierte Werbungskosten", erklärt die angehende Steuerberaterin.
Zahlungsbelege aufbewahren
Sollten im Jahr 2019 außergewöhnliche Belastungen wie Heilbehelfe, Zahnarztkosten, Kuraufenthalte entstanden sein, können finanzielle Belastungen daraus ebenfalls bei der Arbeitnehmerveranlagung beantragt werden. Auch Steuerminderungen wegen Katastrophenschäden, Kosten aufgrund einer Behinderung oder einer auswärtigen Berufsausbildung von Kindern sind möglich. Üblicherweise wirken sich nur erhebliche Zahlungen steuermindernd aus, da die tatsächlich bezahlten Kosten das von der Finanzverwaltung festgesetzte Ausmaß der zumutbare Belastung überschreiten müssen. Diese ist von der familiären Situation und der Einkommenshöhe abhängig und wird automatisch berechnet. Im Zweifelsfall sollten die gesammelten Zahlungsbelege addiert, allfällige Zuschüsse abgezogen werden und diese Summe dann in den Antrag aufgenommen werden.
Familiäre Situation ausschlaggebend
Eine wichtige Rolle bei der Arbeitnehmerveranlagung spielt die familiäre Situation. Diverse Begünstigungen, wie etwa der Familienbonus Plus, diverse Absetzbeträge für Alleinverdiener, Alleinerzieher oder Unterhaltsleistungen sind davon abhängig. Bei Änderungen der familiären Situation im Jahr 2019 müssen diese unbedingt berücksichtigt werden.
Ausführliche Informationen zur Arbeitnehmerveranlagung findet man außerdem auf der Website des Finanzministeriums. Selbstverständlich besteht nach wie vor die Möglichkeit, sich am Infocenter des Finanzamtes im Freistädter Schlosshof zu informieren.


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