Wir schenken dem Finanzamt zu viel Geld

- hochgeladen von Rainer Auer
Unfallkosten von und zur Arbeit kann man von der Steuer absetzen.
SCHÄRDING/BEZIRK (raa). Wer kennt das nicht – auf dem Weg zur Arbeit morgens soll es schnell gehen und am Abend ist man oft hundemüde. Es gibt wohl kaum etwas ärgerlicheres, als wenn eben bei diesen Fahrten einen Steinschlag bekommt oder, noch schlimmer, dem Vordermann auffährt.
Von Glück im Unglück kann nur der reden, der eine Kasko-Versicherung hat oder den Schaden von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ersetzt bekommt. Bei einem Steinschlag oder einem selbstverschuldetem Auffahrunfall wohl eher die Ausnahme. Vielfach bleibt man auf den mitunter sehr hohen Reparaturkosten sitzen. Doch das muss nicht sein, wie der Steuerberater Herbert Niedermayer nach Durchsicht der mitunter schwierigen Steuergesetze zu berichten weiß. Bei den Lohnsteuerrichtlinien heißt es ganz klar: "Bei einem eigenverschuldeten Verkehrsunfall sind die Kosten für die Reparatur des eigenen Autos regelmäßig selbst zu tragen. Wenn ein solcher Verkehrsunfall auf dem Hinweg oder Rückweg vom Arbeitsplatz passiert, stellt sich jedoch die Frage der steuerlichen Absetzbarkeit." Und das sind wahrlich keine Kleinigkeiten. "Da reden wir gleich mal über ein paar Tausender", so der Steuerfachmann. "Aus meiner Erfahrung ist mir das noch nie untergekommen, dass das wer in Anspruch genommen hätte." Dabei ist diese Regelung vom Verwaltungs-Gerichtshof bestätigt worden. Wie das Gericht ausführt, kommt es bei der Absetzbarkeit von Unfallkosten, anders als beispielsweise für die Geltendmachung der Pendlerpauschale, auch nicht darauf an, ob die Benutzung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar gewesen wäre.
"Das ist insofern attraktiv, wenn man beispielsweise eine Steuerbelastung von 30 bis 40 Prozent hat, kann man bei einem Schaden von 1.000 Euro 300 bis 400 Euro zurückbekommen", betont Niedermayer. "Das ist kein Dreck, und das wissen sicher viele nicht".
Laut Gesetz können die Kosten auch dann steuerlich abgesetzt werden, wenn man beispielsweise durch das Navi abgelenkt war, oder das Bedienen des Autoradios zu einem Auffahrunfall führte.


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