Arbeitnehmerveranlagung
So bekommt man Geld vom Finanzamt zurück

- Zum Jahresbeginn steht auch wieder die Arbeitnehmerveranlagung bevor.
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Mit dem Jahreswechsel tritt auch der Lohnsteuerausgleich in den Vordergrund. Arbeiterkammer OÖ empfiehlt jedem, diese zu beantragen – in den meisten Fällen gibt es Geld zurück. Beantragt werden kann diese online oder über ein Formular.
OÖ. Im Februar ist es wieder soweit, die Arbeitnehmerveranlagung (auch Lohn- bzw. Steuerausgleich) steht wieder vor der Tür. Sobald der Jahreslohnzettel des Arbeitgebers beim Finanzamt aufliegt – für gewöhnlich zwischen Januar und Februar – kann diese beantragt werden. Natürlich ist das freiwillig – sofern keine Pflichtveranlagung vorliegt –, doch die Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) empfiehlt sie trotzdem, da es in den meisten Fällen Geld zurückgibt. Denn die Lohnsteuer wird so berechnet, als würde der Arbeitnehmer das ganze Jahr über gleich viel Geld verdienen – Schwankungen, Aufwendungen, Kosten und Belastungen werden dabei nicht einkalkuliert.
Neuberechnung Lohnsteuer
Treten nun solche auf, können diese von der Steuer abgesetzt werden. Wurde ein Antrag gestellt, wird die Lohnsteuer neu berechnet und gleichmäßig auf das Jahr verteilt, das führt dann häufig zu einer Lohnsteuergutschrift. Automatisch gemeldet werden Kirchenbeiträge, Spenden, Beiträge für den Nachkauf von Schulzeiten und Beiträge für freiwillige Weiterversicherung. Manches muss jedoch selbstständig abgesetzt werden, wie Sonderausgaben (z.B. Lebensversicherung), Alleinerzieherabsetzbetrag, Pendlerpauschale oder außergewöhnliche Belastungen ( z.B. Krankheitskosten) und Werbungskosten.
Laptop und Co. als Werbekosten
Interessant für den Ausgleich 2020 sind vor allem die Werbungskosten. Wurde zum Beispiel im Rahmen des Homeoffices in Computer, Laptop, EDV-Ausstattung und Co. investiert, da vom Dienstgeber diesbezüglich nichts zur Verfügung gestellt wurde, können diese hier steuerlich abgesetzt werden. Eingereicht werden kann der Lohnsteuerausgleich entweder postalisch über ein Formular, dass auf der Webseite des Finanzministeriums zu finden ist oder einfach online über Finanz Online.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der AK-Homepage ooe.arbeiterkammer.at
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