Förderungen: am 32. Dezember ist es zu spät
Da viele Förderungen meist aus Unwissenheit verschenkt werden, macht der ÖAAB auf die wichtigsten Unterstützungsmöglichkeiten aufmerksam, die heuer noch bis 31. Dezember beantragt werden können. “Wichtig! Wer Anträge postalisch verschickt, muss mehrere Tage Postweg einkalkulieren. Dabei kommt es auf den Eingangsstempel der Behörden an – das heißt, der Antrag muss bis spätestens 31. Dezember bei den jeweiligen Behörden eingelangt sein“, sagt ÖAAB-Landesobmann Franz Hiesl.
Bis 31. Dezember 2014 sind folgende Anträge möglich:
Fernpendlerbeihilfe des Landes Oberösterreich
Wer 25 km zur Arbeit pendelt, erhält je nach Entfernung zwischen 160 und 309 Euro fürs Arbeitsjahr 2013 (auch aliquot für einzelne Monate). Für Jahreskartenbesitzer des OÖ Verkehrsverbundes gibt es 30 Prozent ÖKO-Bonus. Das steuerpflichtige Einkommen muss unter 26.000 Euro liegen. Pro Kind (mit Familienbeihilfenbezug) erhöht sich die Einkommensgrenze um 2.600 Euro. Der Antrag ist auch Online möglich: www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xbcr/ooe/FinD_E1_Fernpendlerbeihilfe.pdf
Fernpendlerbeihilfe auch für Lehrlinge und Praktikanten möglich
Das Land OÖ gewährt diese Beihilfe auch Lehrlingen, wenn die Arbeitsstätte und/oder Berufsschule mehr als 25 km vom Wohnsitz entfernt liegt – selbst bei Freifahrtsmöglichkeit!
Fahrtenbeihilfe (Formular Beih94/Finanzamt)
Lehrlinge, die nicht mit Öffis zur Arbeit fahren können oder zu Fuß über 2 km zur Einstiegshaltestelle haben, erhalten für Wegstrecken unter 10 km 5,10 Euro pro Monat bzw. bei mehr als 10 km Entfernung 7,30 Euro/Monat.
Anträge für 2013 sind nur mit dem Beih94-Formular beim Finanzamt direkt möglich.
Schul- und Heimbeihilfe (für laufendes Schuljahr 2014/2015)
Für Schüler/innen einer Polytechnischen, mittleren oder höheren Schule gebührt bei sozialer Bedürftigkeit ab dem 10. Schuljahr bis zu 1.130 Euro Schulbeihilfe. Wer für Ausbildungszwecke einen Zweitwohnsitz benötigt, kriegt ab dem 9. Schuljahr bis zu 1.380 Euro Heimbeihilfe und 105 Euro Fahrtkostenbeihilfe. Neu ist, dass der Notendurchschnitt nicht mehr relevant ist und beide Förderungen nun auch Repetenten gebührt. Achtung: Der ausgefüllte Antrag (in den Schulen erhältlich) muss von der Schule bzw. vom Internat bestätigt werden und rechtzeitig bei der Schülerbeihilfenbehörde einlangen.
Arbeitnehmerveranlagung
Bis 31.12. kann man noch für das Arbeitsjahr 2009 seinen Steuerausgleich durchführen. Vor allem für Pendler, Familien, Schwerkranke, bei Außendienst und Weiterbildung gibt es bei der Arbeitnehmerveranlagung viele steuerliche Abschreibmöglichkeiten. Kleinverdiener (Lehrlinge, Teilzeitbeschäftigte) erhalten 2009 bis zu 251 Euro Negativsteuer.
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