Vogelgrippe-Gefahr: Geflügel darf nicht mehr ins Freie
Virus erreicht Grenze zum Innviertel. Stallhaltungspflicht gilt auch für Halter an Inn und Donau. BEZIRK (ska). Am Südufer des Grabensees, an der Landesgrenze des Salzburger Flachgaues zum Innviertel, wurde bei einer Tafelente der Virus H5N8 nachgewiesen. Das Gesundheitsministerium hat deshalb bis auf weiteres eine Stallhaltungspflicht für Haus- und Nutzgeflügel in Teilen Oberösterreichs und Salzburg verhängt. Konkret sind in Oberösterreich alle Gemeinden direkt an den großen Seen sowie entlang...