Unsinnige Bestimmung
Ärzte dürfen bei Hausbesuchen keine Medikamente hergeben
Es ist eine Bestimmung, die ursprünglich aus dem "Edikt von Salerno" (13. Jahrhundert) stammt, in der heutigen Zeit aber immer wieder für Ärger sorgt: das so genannte Dispensierrecht. Gemeint ist damit, die vom Gesetzgeber erteilte Erlaubnis, apotheken- und verschreibungspflichtige Arzneimittel herstellen, mischen, lagern und abgeben zu dürfen. Dies trifft naturgemäß auf Apotheken zu, bei Ärzten sorgt es allerdings immer wieder für Ärger bei Patienten. Etwa dann, wenn ein Arzt eher abgelegene...