Unsinnige Bestimmung
Ärzte dürfen bei Hausbesuchen keine Medikamente hergeben
Es ist eine Bestimmung, die ursprünglich aus dem "Edikt von Salerno" (13. Jahrhundert) stammt, in der heutigen Zeit aber immer wieder für Ärger sorgt: das so genannte Dispensierrecht. Gemeint ist damit, die vom Gesetzgeber erteilte Erlaubnis, apotheken- und verschreibungspflichtige Arzneimittel herstellen, mischen, lagern und abgeben zu dürfen. Dies trifft naturgemäß auf Apotheken zu, bei Ärzten sorgt es allerdings immer wieder für Ärger bei Patienten. Etwa dann, wenn ein Arzt eher abgelegene Gegenden anfährt und schnelle Hilfe vonnöten wäre. Er darf dann nur ein Rezept ausstellen, aber keine Medikamente verabreichen.
"Kuh hat's besser als der Mensch"
Karlheinz Kornhäusl, VP-Bundesrat und selbst Mediziner, sieht das unnötigen bürokratischen Aufwand. Und hat auch einen drastischen Vergleich: "Die Kuh ist derzeit besser dran als die Bäuerin. Denn jedes Rindvieh kann vom Tierarzt ein Antibiotikum bekommen", ärgert er sich. Der Allgemeinmdiziner darf aber dem Menschen weder ein Antibiotikum noch ein Schmerzmittel geben. Dafür müsse dann jemand – oft viele Kilometer – in eine Apotheke fahren. "Viel Aufwand und vor allem ein großer Zeitverlust", findet Kornhäusl. Dabei ginge es nicht um den Arzt, sondern um den Patienten: Statt eines langen Weges müsse der Arzt nur in seine Tasche greifen.
Wichtig, so Kornhäusl: "Es geht hier nicht um die Diskussion der Hausapotheken von Ärzten, sondern um meist sehr billige Medikamente, die Menschen in Not schnell helfen." Vor allem in ländlichen Regionen, wo die Infrastruktur nicht immer entsprechend ausgebaut ist, wäre dies eine große Unterstützung. Denn, so Kornhäusl: Apotheken und Ärzte wollen Gutes für ihre Patienten tun. Mit einer Aufweichung des Dispensierrechtes, das Ärzten erlaubt, bei Hausbesuchen Medikamente abzugeben, wäre hier ein wichtiger Schritt.
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