Bürgerliste MIT: "Holen Sie sich, was Ihnen zusteht!" -
Kritik am Umgang der Gemeinde mit betroffenen Bürgern beim "Gebührenskandal". --- Aufgrund eines Einspruches eines betroffenen Bürgers gegen die Gebührenvorschreibung im Zuge eines Baubewilligungsverfahrens bei der Bezirkshauptmannschaft als Aufsichtsbehörde wurde dokumentiert: Der Bürgermeister der Stadtgemeinde Traismauer hat in seiner Behördenfunktion als Baubehörde erster Instanz bislang bei Baugenehmigungsansuchen für die Tätigkeit des gemeindeintern angestellten Bauamtsleiters Gebühren...