Heurigenrestaurant

Beiträge zum Thema Heurigenrestaurant

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Keine warmen Speisen im Buschenschank

Will man im Heurigenlokal auch warme Speisen verabreichen, ist eine Konzession (Gewerbeberechtigung) notwendig. BGLD. Will jemand Speisen verabreichen oder Getränke ausschenken, so benötigt dieser grundsätzlich eine Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe. Eine Ausnahme von dieser Regelung stellt der Buschenschank dar, weil die Bestimmungen der Gewerbeordnung auf die Land- und Forstwirtschaft und die Nebengewerbe der Land- und Forstwirtschaft nicht anzuwenden sind. Für den Betrieb eines...

  • Bgld
  • Oberwart
  • Michael Strini

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