Änderung im Hochschulgesetz
Unis wollen Zahl der Zulassungen beschränken
Zulassungsanträge pro Person und Semester sollen beschränkt werden, wenn es nach den Universitäten geht. Aktuell gebe es Fälle, in denen Einzelpersonen innerhalb einer Zulassungsfrist bis zu 28 Anträge stellen, so die Begutachtungsstellungnahmen zur Novelle des Hochschulgesetzes. Dadurch befinde sich die Studienadministration "an ihrer Belastungsgrenze", heißt es vom Netzwerk Studium der Universitäten. ÖSTERREICH. Dem Netzwerk gehören Vertreterinnen und Vertreter aus Abteilungen an den Unis an,...