Diskriminierung in Wien
Frau nach Kopftuch-Frage Schadenersatz zugesprochen
Eine Frau muslimischen Glaubens, der während eines Bewerbungsverfahrens für eine Stelle als Kindergruppenbetreuerin nahegelegt wurde, ihr Kopftuch abzulegen, ging wegen Diskrimierung vor Gericht. Dieses gab ihr Recht – sie bekommt 2.000 Euro Schadenersatz zugesprochen. WIEN. Eine muslimische Frau die sich für einen Ausbildungsplatz zur Kindergruppenbetreuerin bewarb, wurde während des Bewerbungsverfahrens dazu gedrängt, ihr Kopftuch abzulegen. Wegen Diskriminierung ging sie vor Gericht. Im...