Diskriminierung in Wien
Frau nach Kopftuch-Frage Schadenersatz zugesprochen

Eine muslimische Frau, die sich für einen Ausbildungsplatz zur Kindergruppenbetreuerin bewarb, wurde während des Bewerbungsverfahrens dazu gedrängt, ihr Kopftuch abzulegen. | Foto: Symbolbild/meinbezirk
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  • Eine muslimische Frau, die sich für einen Ausbildungsplatz zur Kindergruppenbetreuerin bewarb, wurde während des Bewerbungsverfahrens dazu gedrängt, ihr Kopftuch abzulegen.
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Eine Frau muslimischen Glaubens, der während eines Bewerbungsverfahrens für eine Stelle als Kindergruppenbetreuerin nahegelegt wurde, ihr Kopftuch abzulegen, ging wegen Diskrimierung vor Gericht. Dieses gab ihr Recht – sie bekommt 2.000 Euro Schadenersatz zugesprochen.

WIEN. Eine muslimische Frau die sich für einen Ausbildungsplatz zur Kindergruppenbetreuerin bewarb, wurde während des Bewerbungsverfahrens dazu gedrängt, ihr Kopftuch abzulegen. Wegen Diskriminierung ging sie vor Gericht.

Im Bewerbungsverfahren sei sie "in diskriminierender Weise immer wieder nach ihrem Kopftuch gefragt" und gedrängt worden, "es doch lieber abzulegen", heißt es in der Pressemitteilung des Klagsverbands, der die Frau rechtlich vertrat.

Urteil rechtskräftig

Der Klägerin wurden 2.000 Euro Schadenersatz zugesprochen. Diese Entscheidung bestätigte das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen in zweiter Instanz, teilte der Klagsverband mit. Das Urteil ist somit rechtskräftig.

Die Frau ging wegen Diskrimierung vor Gericht. Dieses gab ihr Recht – sie bekommt 2.000 Euro Schadenersatz zugesprochen. | Foto: Tingey Injury Law Firm/Unsplash
  • Die Frau ging wegen Diskrimierung vor Gericht. Dieses gab ihr Recht – sie bekommt 2.000 Euro Schadenersatz zugesprochen.
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Die damals 19-jährige Frau, die schon Erfahrung als Kindergartenassistentin gesammelt hatte, habe sich weiterqualifizieren und bei einem Wiener Anbieter die Ausbildung zur Kindergruppenbetreuerin absolvieren wollen. 

Diskriminierung festgestellt

Am Ende erhielt sie eine Absage. Nach Unterstützung durch die Gleichbehandlungsanwaltschaft und die Dokustelle Islamfeindlichkeit und Antimuslimischer Rassismus hatte der Klagsverband für die junge Frau eine Klage eingebracht.

Das Gericht stellte laut Klagsverband eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der Religion nach dem Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) fest. Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen bestätigte Ende Februar die Entscheidung des Bezirksgericht Innere Stadt Wien und wies die Berufung des Ausbildungsanbieters ab.

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