Ein schwerer Rückschlag
380-kV-Leitung – "Schlimmste Befürchtungen" wurden bestätigt: Mindestabstände zu Wohnobjekten dürfen 70 Meter betragen Die Landesregierung nimmt die Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes bezüglich der Gesetzeslage in der Frage der 380-kV-Salzburg-Leitung „mit Bedauern“ zur Kenntnis. SALZBURG/TENNENGAU (tres). „Das Ergebnis wird in den kommenden Tagen von den Experten des Landes inhaltlich zu bewerten sein. Dann wird die Salzburger Landesregierung so rasch wie möglich die weitere Vorgangsweise...