Ein schwerer Rückschlag
380-kV-Leitung – "Schlimmste Befürchtungen" wurden bestätigt: Mindestabstände zu Wohnobjekten dürfen 70 Meter betragen
Die Landesregierung nimmt die Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes bezüglich der Gesetzeslage in der Frage der 380-kV-Salzburg-Leitung „mit Bedauern“ zur Kenntnis.
SALZBURG/TENNENGAU (tres). „Das Ergebnis wird in den kommenden Tagen von den Experten des Landes inhaltlich zu bewerten sein. Dann wird die Salzburger Landesregierung so rasch wie möglich die weitere Vorgangsweise gemeinsam festlegen“, erklärt LH Gabi Burgstaller nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, wonach für den Bau der 380 kV-Leitung das Starkstromwegegesetz des Bundes gilt - und nicht das Landeselektrizitätsgesetz. In dem Landesgesetz sind Mindestabstände von 200 Metern zwischen Wohnhäusern und der Freileitung vorgeschrieben, nur noch 70 Meter müsste der Abstand nach dem Bundes-Starkstrom-Wegerecht betragen.
Als „schweren Rückschlag für Salzburg“ bewertet der Landtagsabgeordnete und Tennengauer-Bezirksparteiobmann der FPÖ Lukas Essl die Entscheidung: „Mit der Entscheidung des Höchstgerichtes wurden unsere Befürchtungen bestätigt, dass wir mit einem Landesgesetz keine Teilverkabelung der Starkstromleitung erreichen können.“
Nun müsse Salzburg massiven Druck in Wien ausüben, damit der Verbund noch einlenke: „Wir müssen in Salzburg die Kräfte bündeln und mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln den Druck auf die Bundesregierung erhöhen, damit sie bei den Verantwortlichen im Verbund eine Teilverkabelung verlangt. Immerhin befindet sich der Verbund im Eigentum des Bundes und da wird die Bundesregierung wohl ein Wörtchen mitreden dürfen“, hofft Essl. Salzburg dürfe auf keinen Fall den Kampf für eine Teilverkabelung aufgeben.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.