Möbelhaus

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Staatsanwalt Karl Wurzer konfrontierte den Angeklagten mit einer Reihe krimineller Ungereimtheiten. | Foto: Probst
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Geschäftsleiter eines Möbelhauses verurteilt

BEZIRK TULLN. Zu 15 Monaten bedingter Freiheitsstrafe wurde der ehemalige Geschäftsleiter eines Möbelhauses im Bezirk Tulln verurteilt (nicht rechtskräftig). Der ihm zur Last gelegte Schaden beträgt rund 18.000 Euro. Staatsanwalt Karl Wurzer konfrontierte den Angeklagten mit einer Reihe krimineller Ungereimtheiten. Unter anderem sollen Mitarbeiter des Geschäfts während ihrer Dienstzeit Arbeiten im Privathaus des Chefs und am Sportplatz eines Fußballvereins geleistet haben, wo der...

  • Tulln
  • Karin Zeiler

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