Geschäftsleiter eines Möbelhauses verurteilt

- Staatsanwalt Karl Wurzer konfrontierte den Angeklagten mit einer Reihe krimineller Ungereimtheiten.
- Foto: Probst
- hochgeladen von Karin Zeiler
BEZIRK TULLN. Zu 15 Monaten bedingter Freiheitsstrafe wurde der ehemalige Geschäftsleiter eines Möbelhauses im Bezirk Tulln verurteilt (nicht rechtskräftig). Der ihm zur Last gelegte Schaden beträgt rund 18.000 Euro.
Staatsanwalt Karl Wurzer konfrontierte den Angeklagten mit einer Reihe krimineller Ungereimtheiten. Unter anderem sollen Mitarbeiter des Geschäfts während ihrer Dienstzeit Arbeiten im Privathaus des Chefs und am Sportplatz eines Fußballvereins geleistet haben, wo der Geschäftsleiter das Amt des Obmanns innehatte.
Ging man ursprünglich von einem Schaden im sechsstelligen Bereich aus, wurde laut Wurzer mittlerweile ein Großteil der Ermittlungen eingestellt. Etwa für die Hälfte der angeklagten Fakten gab es einen Freispruch. Für das Gesamturteil erbat der Beschuldigte Bedenkzeit.
Hier geht's zum Artikel: Geschäftsleiter soll Position ausgenutzt haben


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