Murenabgänge

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Bei Diensterhinderung im Falle eines Naturereignisses muss der Arbeitgeber trotz Dienstverhinderung das Entgelt weiterbezahlen. | Foto: pixabay/moerschy

ÖGB Kitzbühel
Unwetter kann Fernbleiben vom Arbeitsplatz rechtfertigen

Bei Dienstverhinderung muss Entgelt weiterbezahlt werden. BEZIRK KITZBÜHEL. „Die Hitzewelle bringt auch immer wieder Unwetter mit sich, wie beispielsweise jetzt auch im Bezirk Kitzbühel. Wer aufgrund eines solchen Unwetters nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit kommen kann, braucht keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu fürchten. Es handelt sich um einen Verhinderungsgrund, der das Fernbleiben rechtfertigt“, klärt ÖGB Regionalsekretär Hansjörg Hanser auf. Das Gleiche gilt auch für den Fall,...

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