NÖ-Gebietskrankenkasse - E-Card im Urlaub immer dabei
NÖGKK: e-card gehört ins Urlaubsgepäck Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) gilt in 34 Staaten Sie befindet sich auf der Rückseite der e-card und gehört bei den meisten Urlauben unbedingt ins Urlaubsgepäck – die Europäische Krankenversicherungskarte, kurz EKVK. Wo gilt die EKVK: In den EU-Mitgliedsstaaten, EWR-Staaten, weiters in der Schweiz, in Mazedonien und Serbien (für Serbien ist zu beachten, dass die EKVK beim zuständigen Sozialversicherungsträger vorgelegt und gegen eine gültige...