Berg und Naturwacht Lungau
Drohnenfliegen in geschützter Landschaft
Immer öfter erreichen uns Anfragen, wie es sich mit Überflügen von Drohnen über Almen in Schutzgebieten verhält. In Naturschutzgebieten ist Drohnenflug nicht erlaubt. In Landschaftsschutzgebieten gelten, wenn in der entsprechenden Verordnung nicht zusätzliche Bestimmungen enthalten sind, die Regeln der ALV (allgemeine Landschaftsschutzverordnung). Darin ist über Drohnenfliegerei nichts zu finden. Es gelten die für Drohnenflug bestehenden Regeln! ABER! es steht in der ALV, dass das...